Erklärung zur Barrierefreiheit
Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de veröffentlichte Website gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de veröffentlichte Website gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Landesregierung Schleswig-Holstein.
u. a. Änderungen von Zufahrten und Zuwegungen zu den Baubereichen, der Größen von Arbeitsflächen, von Maststandorten und Masthöhen sowie Anpassung von 2 Provisorien und Planung eines neuen Provisoriums
Im o.g. Planfeststellungsänderungsverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 24.04.2017 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az: AfPE L-667.02-PFV 380-kV-Ltg Süderdonn-Heide West) erlassen.
für den Neubau der 380-kV-Leitung Süderdonn - Heide West LH-13-319, Westküstenleitung Abschnitt 2
Im o.g. Planfeststellungsverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 30.05.2016 den Planfeststellungsbeschluss (Az: AfPE L-667.02-PFV 380-kV-Ltg Süderdonn-Heide West) erlassen.