Zulassung des vorzeitigen Baubeginns gem. § 44c EnWG und § 17 WHG
Mit dem Zulassungsbescheid vom 15.12.2022 (Az.: AfPE L-667-PFV 380-kV-Ltg Segeberg - Lübeck) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) zugelassen, dass bereits vor Feststellung des Plans für den Neubau und den Betrieb einer Hochspannungsfreileitung – mit zwei Teilerdverkabelungsabschnitten – mit einer Nennspannung von 380 kV (Ostküstenleitung, 1. Bauabschnitt Kreis Segeberg- Raum Lübeck), unter Berücksichtigung der in der Zulassung genannten Nebenbestimmungen mit den in der Zulassung genehmigten Maßnahmen begonnen werden darf.