Flughafen - NATO-Flugplatz Schleswig

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus_APV

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Aktuelles

Erklärung zur Barrierefreiheit

Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de/ veröffentlichte Verfahren gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Landesregierung Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/barrierefreiheit/barrierefreiheit_node.html


Internetveröffentlichung zum Vorhaben

Zu den jeweils anstehenden Terminen können die veröffentlichten Bekanntmachungen und Planunterlagen unterhalb der Kategorie „Dokumente“ auch online eingesehen und heruntergeladen werden.

Browser:
Die Plattform BOB-SH wird insbesondere mit dem Browser "Microsoft Edge" unterstützt.


Hinweis zum Schriftformerfordernis

Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen, Anträge und Schriftsätze per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Eine Übermittlung solcher Dokumente bedarf der Schriftform (siehe Hinweise im Bekanntmachungstext).


Zusatztext zur Amtshilfe

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstraße 1, 51147 Köln hat für das Verfahren „NATO-Flugplatz Schleswig – Anpassung der Infrastruktur für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen“ das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Verkehr (APV), Hopfenstraße 29 in 24103 Kiel gebeten, im Rahmen der Amtshilfe ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i.V.m. §§ 17,18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie § 73 Abs. 3, 3 a, 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen.

Das APV veröffentlicht die Bekanntmachung der 1. Planauslegung sowie die Planunterlagen daher in Amtshilfe für das Luftfahrtamt der Bundeswehr.


Bekanntmachung zur 1. Planauslegung

Der Bekanntmachungstext zur 1. Planauslegung vom 21.09.2023 kann auch online eingesehen werden.


Dokumente

Die Nutzung der hier bereitgestellten Unterlagen für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist untersagt.