600-kV-HGÜ-Leitung BorWin6 - Abschnitt Landtrasse

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Nur angemeldete Bürger*innen mit Identitätsnachweis und Mitglieder von registrierten Naturschutz- und Umweltvereinigungen können online eine Einwendung / Stellungnahme abgeben.

Aktuelles

1. Planänderung

Die Vorhabenträgerin, die TenneT Offshore GmbH, hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie zwischenzeitig gewonnener Erkenntnisse den mit der Bekanntmachung vom 24.05.2023 erstmalig ausgelegten Plan zu dem oben genannten Vorhaben geändert und hierfür ein Planänderungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt.

Wesentlicher Inhalt der Planänderung ist:

- Anpassung der Zuwegung zur Baueinrichtungsfläche für die Nord-Ostsee-Kanal Querung auf der Startseite

- Anpassung der Fläche für die temporären Rohrmontage und Ablaufbahn auf der Zielseite der Nord-Ostsee-Kanal Querung

- Anpassung der Verlegetiefe unter dem Nord-Ostsee-Kanal

sowie weitere aus den Planänderungsunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Kudensee im Kreis Steinburg sowie Averlak und Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen.

Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen dient ausschließlich als Informationsangebot.

Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet.

Diejenigen, die von den Planänderungen betroffen sind, werden vom Amt für Planfeststellung Energie direkt benachrichtigt.


Planfeststellungsverfahren

für den Neubau der 600 kV DC – Leitung (Erdkabel) BorWin kappa - Büttel  des Netzanbindungsprojektes BorWin6 für den Bereich von der 12-sm-Grenze bis zum Umspannwerk (UW) Büttel - Abschnitt Landtrasse vom Übergabebereich bei Büsum bis zum UW Büttel -

Die Veröffentlichung der Planunterlagen auf dieser Seite begann am 28.06.2023.

Die Einwendungsfrist endete am 10.08.2023.

Die veröffentlichten Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.


Dokumente

Die Nutzung der hier bereitgestellten Unterlagen für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist untersagt.