Zulassung zum vorzeitigen Baubeginn gem. § 44c EnWG
Mit dem Bescheid vom 16.02.2024 (Az.: AfPE L-667-PFV 600-kV-HGÜ-Ltg BorWin6 Landtrasse) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - zugelassen, dass bereits vor Feststellung des Plans für den Neubau der 600 kV DC - Leitung BorWin kappa - Büttel des Netzanbindungsprojektes BorWin6 für den Bereich der 12-sm-Grenze bis UW Büttel - Abschnitt Landtrasse - unter Berücksichtigung der in der Zulassung genannten Nebenbestimmungen mit den in der Zulassung genehmigten Maßnahmen begonnen werden darf.
Mit der Ergänzung der Zulassung vom 27.02.2024 wurden weitere erforderliche Maßnahmen zugelassen.