Abweichungen vom Bodenschutzkonzept
Das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) hat am 22.03.2023 einen Planfeststellungsbeschluss zum o.g. Energieleitungsvorhaben erlassen.
Im Zuge der Bauausführung hat die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (im Folgenden: Vorhabenträgerin) festgestellt, dass zur Ausführung von Teilen der Baumaßnahme Anpassungen im Rahmen der Bodenarbeiten erforderlich sind. Diese Änderungen betreffen Regelungen zum Bodenschutz gemäß verfügendem Teil A des Planfeststellungsbeschlusses, hier Nebenbestimmung Nr. 8.2 in Verbindung mit dem festgestellten Bodenschutzkonzept Materialband Anlage 8. Mit E-Mail vom 13.10.2023 hat die Vorhabenträgerin daher beim AfPE eine Abweichung vom Bodenschutzkonzept angezeigt.
Mit Datum vom 16.11.2023 hat das AfPE die Zustimmung zu Abweichungen von einzelnen Vorgaben des Bodenschutzkonzepts erteilt.
Die Zustimmung kann auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.