Erklärung zur Barrierefreiheit
Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de/ veröffentlichte Website gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de/ veröffentlichte Website gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Zu den jeweils anstehenden Terminen können die veröffentlichten Bekanntmachungen und Planunterlagen unterhalb ‚Dokumente‘ (rechte Bildschirmhälfte) auch online eingesehen und heruntergeladen werden. Zum Anzeigen weiterer Dateien bitte die jeweilige Dropdown-Liste öffnen.
Datei-Download/Archiv:
Es besteht die Möglichkeit alle Dokumente auf einmal herunterzuladen oder eine Auswahl zusammenstellen. Der Download kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Hinweis zum Browser:
Da seitens Microsoft das Ende des Supports für den Internet Explorer (IE) bereits ankündigt und der Browser somit nicht mehr auf dem neusten Stand der (Sicherheits-) Technik ist, ist diese Ablösung unvermeidbar. Von BOB-SH wird deshalb ab dem 01.01.2021 der IE nicht mehr unterstützt.
Sollte es zu Problemen beim Herunterlagen oder Anzeigen von Dateien kommen, wird die Nutzung eines anderen Browsers empfohlen. Die Plattform BOB-SH wird insbesondere mit dem Browser "Microsoft Edge" unterstützt.
Auf der linken Bildschirmhälfte stehen weitere Hinweise zum Verfahren.
Unterhalb "Dokumente" finden Sie den Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses vom 19.09.2018 zusammen mit den digitalisierten Planfeststellungsunterlagen in der festgestellten Schlussfassung.
Von der Veröffentlichung ungültig gewordener Unterlagen wurde abgesehen. Maßgeblich sind die in den Auslegungsstellen im Zeitraum vom 01.11.2018 bis 15.11.2018 ausgelegten Unterlagen. Die vollständigen Planunterlagen können bei Bedarf bei der Planfeststellungsbehörde zu den Dienstzeiten eingesehen werden.
per E-Mail: planfeststellung@wimi.landsh.de
Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen, Anträge und Schriftsätze per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Eine Übermittlung solcher Dokumente ist auf dem Postwege erforderlich.
Die Nutzung der hier bereitgestellten Unterlagen für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist untersagt.