Das öffentliche Planfeststellungsverfahren zum o.g. Vorhaben ist beendet.
Die Klagefrist hierzu ist abgelaufen.
Die gerichtlichen Klageverfahren gegen den ergangenen Planfeststellungsbeschluss vom 31.01.2019 sind mit Urteil (BVerwG 9 A 6.19, 7.19, 9.19, 11.19, 12.19 u. 13.19) vom 03.11.2020 rechtskräftig entschieden worden. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss nunmehr bestandskräftig und vollziehbar.
Unterhalb "Dokumente" können Sie weiterhin den Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses vom 31.01.2019 zusammen mit den digitalisierten Planfeststellungsunterlagen in der festgestellten Schlussfassung einsehen.
Protokollerklärungen und Zusagen während der Gerichtsverhandlungen:
Protokollerklärungen des Amtes für Planfeststellung Verkehr:
Der Planfeststellungsbeschluss vom 31.01.2019 (Az.: APV-662.228-16.1-1) wurde durch Erklärungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Amt für Planfeststellung Verkehr, in den mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 22.09. bis 06.10.2020 geändert. Diese Protokollerklärungen stehen unterhalb „Dokumente“ online zur Verfügung.
Zusagen der Vorhabenträger:
Die Vorhabenträger haben Zusagen in den mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 22.09. bis 06.10.2020 abgegeben. Diese Zusicherungen stehen unterhalb „Dokumente“ online zur Information zur Verfügung.“