Ostküstenleitung 3. Bauabschnitt / 380-kV Leitung Lübeck - Göhl

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Nur angemeldete Bürger*innen mit Identitätsnachweis und Mitglieder von registrierten Naturschutz- und Umweltvereinigungen können online eine Einwendung / Stellungnahme abgeben.

Aktuelles

1. Planänderung

Die Vorhabenträgerin, TenneT TSO GmbH, hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, der Ergebnisse der Erörterungstermine sowie zwischenzeitig gewonnener Erkenntnisse den mit der Bekanntmachung vom 01.08.2022 erstmalig ausgelegten Plan geändert und hierfür ein Planänderungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt.

Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen auf dieser Seite beginnt am 11.06.2024.

Die Einwendungsfrist endet am 24.07.2024.

Die veröffentlichten Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.


Zulassung zum vorzeitigen Baubeginn gem. § 44c EnWG und § 17 WHG

Mit dem Zulassungsbescheid vom 31.05.2024 (Az.: AfPE L-667-PFV 380-kV-Ltg Lübeck - Göhl) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) zugelassen, dass bereits vor Feststellung des Plans für den Neubau und den Betrieb einer Hochspannungsfreileitung mit einer Nennspannung von 380 kV (Ostküstenleitung, 3. Bauabschnitt Lübeck - Göhl), unter Berücksichtigung der in der Zulassung genannten Nebenbestimmungen mit den in der Zulassung genehmigten Maßnahmen begonnen werden darf.


Planfeststellungsverfahren

für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung (LH-13-329) zwischen dem Raum Lübeck und dem Raum Göhl

Die Veröffentlichung der Planunterlagen auf dieser Seite begann am 29.08.2022.

Die Einwendungsfrist endete am 12.10.2022.

Der Erörterungstermin fand am 29.06.2023 statt. Alle Themenbereiche der Tagesordnung konnten am 29.06.2023 abschließend behandelt werden. Der Termin wird am 30.06.2023 nicht fortgesetzt.

Die veröffentlichten Unterlagen können mit Beginn der Auslegung auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.


Dokumente

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