Ostküstenleitung 3. Bauabschnitt / 380-kV Leitung Lübeck - Göhl

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Aktuelles

1. Planänderung vor Fertigstellung

für den Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Raum Lübeck - Raum Göhl, Ostküstenleitung 3. BA

Zu dem oben genannten Leitungsvorhaben hat das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) am 16.07.2025 einen Planfeststellungsbeschluss erlassen, so dass die TenneT TSO GmbH (TenneT) diese Leitung nunmehr errichten darf.

Der o.g. Beschluss wurde mit Datum vom 04.11.2025 (Az.: AfPE L –667-PFV 380-kV-Ltg Lübeck-Göhl) vom Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) geändert.

Wesentlicher Inhalt des Planänderungsbeschlusses war die Anpassung der Nebenbestimmung A.II.3.1.27 bzgl. der Lagerung an Neubaumast 1 und 2.


Planfeststellungsverfahren

für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung (LH-13-329) zwischen dem Raum Lübeck und dem Raum Göhl

Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.07.2025 (Az.: AfPE L –PFV 380-kV-Ltg. Lübeck - Göhl) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt.

Im Beschluss vom 16.07.2025 wurden die Nebenbestimmungen A.III.6.10 und 6.22 aufgrund offenbarer Unrichtigkeiten gem. § 111 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) am 21.08.2025 berichtigt.

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Dokumente

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