Erklärung zur Barrierefreiheit
Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de/ veröffentlichte Website gilt die https://www.landtag.ltsh.de/metainfo/barrierefreiheit/ der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de/ veröffentlichte Website gilt die https://www.landtag.ltsh.de/metainfo/barrierefreiheit/ der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Zu den jeweils anstehenden Terminen können die veröffentlichten Bekanntmachungen und Planunterlagen unterhalb der Kategorie „Dokumente“ auch online eingesehen und heruntergeladen werden. Zum Anzeigen weiterer Dateien bitte die jeweilige Dropdown-Liste öffnen.
Es besteht die Möglichkeit alle Dokumente auf einmal herunterzuladen oder eine Auswahl zusammenstellen. Der Download kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Da seitens Microsoft das Ende des Supports für den Internet Explorer (IE) bereits ankündigt und der Browser somit nicht mehr auf dem neusten Stand der (Sicherheits-) Technik ist, ist diese Ablösung unvermeidbar. Von BOB-SH wird deshalb ab dem 01.01.2021 der IE nicht mehr unterstützt.
Sollte es zu Problemen beim Herunterlagen oder Anzeigen von Dateien kommen, wird die Nutzung eines anderen Browsers empfohlen. Die Plattform BOB-SH wird insbesondere mit dem Browser "Microsoft Edge" unterstützt.
Der Bekanntmachungstext zur Planauslegung kann hier ab dem 02.05.2023 unterhalb "Dokumente" auch online eingesehen werden.
Die öffentlich ausgelegten Antragsunterlagen können laut Bekanntmachungstext vom 10.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 vor Ort bei den auslegenden Kommunen eingesehen werden. Ab diesem Datum können diese Planunterlagen auch online eingesehen und heruntergeladen werden. Online sind die Planunterlagen bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens sichtbar.
Die digitalen Antragsunterlagen sind nicht oder nur teilweise barrierefrei (siehe Barrierefreiheitserklärung).
Die Einwendungsfrist zur Abgabe von Einwendungen beginnt am 10.05.2023 und endet am 10.07.2023.
per E-Mail: planfeststellung@wimi.landsh.de
Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen, Anträge und Schriftsätze per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Eine Übermittlung solcher Dokumente bedarf der Schriftform (Brief, Telefax, De-Mail).
Die Nutzung der hier bereitgestellten Unterlagen für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist untersagt.