Erklärung zur Barrierefreiheit
Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de/ veröffentlichte Website gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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Zusätzliche Internetveröffentlichung
Zu den jeweils anstehenden Terminen können die veröffentlichten Bekanntmachungen und Planunterlagen unterhalb "Dokumente" auch online eingesehen und heruntergeladen werden. Zum Anzeigen weiterer Dateien bitte die jeweilige Dropdown-Liste öffnen.
Hinweis zum Browser:
Da seitens Microsoft das Ende des Supports für den Internet Explorer (IE) bereits ankündigt und der Browser somit nicht mehr auf dem neusten Stand der (Sicherheits-) Technik ist, ist diese Ablösung unvermeidbar. Von BOB-SH wird deshalb ab dem 01.01.2021 der IE nicht mehr unterstützt.
Sollte es zu Problemen beim Herunterlagen oder Anzeigen von Dateien kommen, wird die Nutzung eines anderen Browsers empfohlen. Die Plattform BOB-SH wird insbesondere mit dem Browser "Microsoft Edge" unterstützt.
Datei-Download/Archiv:
Es besteht die Möglichkeit alle Dokumente auf einmal herunterzuladen oder eine Auswahl zusammenstellen. Der Download kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Der Bekanntmachungstext zur Planauslegung vom 21.07.2020 kann ab dem 03.08.2020 unterhalb "Dokumente" auch online eingesehen werden.
Mit Bekanntmachungstext vom 21.07.2020 wurde die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses vom 12.06.2020 angekündigt.
Unterhalb "Dokumente" finden Sie während des Auslegungszeitraumes (vom 11.08. bis 24.08.2020) den Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit den digitalisierten Planunterlagen in der festgestellten Schlussfassung.
Maßgeblich sind die in den Auslegungsstellen im Zeitraum vom 11.08. bis 24.08. ausgelegten Unterlagen.
Von der Veröffentlichung ungültig gewordener Unterlagen wurde abgesehen. Die vollständigen Planunterlagen können bei Bedarf bei der Planfeststellungsbehörde zu den Dienstzeiten eingesehen werden.
per E-Mail: planfeststellung@wimi.landsh.de
Die Nutzung der hier bereitgestellten Unterlagen für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist untersagt.