1. Planänderung
Die Vorhabenträgerin, die Schleswig-Holstein Netz GmbH, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie zwischenzeitig gewonnener Erkenntnisse den mit der Bekanntmachung vom 17.07.2024 erstmalig ausgelegten Plan zu dem oben genannten Vorhaben geändert und hierfür ein Planänderungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt.
Wesentlicher Inhalt der Planänderung ist:
Verschiebung Cross-Bonding-Box außerhalb des Gewässerrandstreifens
Korrektur der bestehenden Wegebreite bei 2 Gemeindestraßen
Textliche Ergänzungen im Erläuterungsbericht zu Regelwerken und Richtlinien
Anpassungen bei temporären Grabenverrohrungen
Änderung der Verlegetiefe des Erdkabels bei offenen Grabenquerungen auf 1,5m unter Gewässersohle
Textliche Ergänzungen in der Raumanalyse zu „Vorranggebiete Windenergie“
Textliche Ergänzungen zu Rotmilan und Neunauge
Ergänzende Darstellungen der temporären Waldeingriffe im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP)
Anpassung Bilanzierung
sowie weitere aus den Planänderungsunterlagen ersichtliche Maßnahmen.
Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen dient ausschließlich als Informationsangebot.
Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet.
Diejenigen, die von den Planänderungen betroffen sind, werden vom Amt für Planfeststellung Energie direkt benachrichtigt.