Straße - B 404, 2. Bauabschnitt, Bau von Überholfahrstreifen im Zuge der B 404 zw. der A 1 und der A 24; hier: 2. BA zw. AS Lütjensee/ Schönberg (L 92) und AS Lütjensee/ Grönwohld (K 31)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus_APV

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Aktuelles

Erklärung zur Barrierefreiheit

Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de/ veröffentlichte Verfahren gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Landesregierung Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/barrierefreiheit/barrierefreiheit_node.html


Internetveröffentlichung zum Vorhaben

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Hinweise zum Planfeststellungsbeschlusses vom 25.06.2018 (Bezugsbeschluss)

Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses vom 25.06.2018 inklusive der festgestellten Planunterlagen ist beendet.
Die Klagefrist zum Beschluss vom 25.06.2018 ist abgelaufen.
Unterhalb "Dokumente" finden Sie weiterhin den Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses vom 25.06.2018 zusammen mit den digitalisierten Planfeststellungsunterlagen in der festgestellten Schlussfassung. (Von der Veröffentlichung ungültig gewordener Unterlagen wurde abgesehen.)


Bekanntmachung zum Änderungs- und Korrekturbeschluss vom 30.05.2022

Der Bekanntmachungstext zur Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses (Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens) mit Datum vom 09.06.2022 kann hier ab dem 20.06.2022 unterhalb "Dokumente" auch online eingesehen werden.


Hinweis zur Veröffentlichung des Änderungs- und Korrekturbeschlusses vom 30.05.2022

Der Beschluss inklusive der festgestellten Planunterlagen kann gemäß Bekanntmachung ab dem 28.06.2022 vor Ort beim Amt Trittau eingesehen werden. Ab diesem Datum können diese Unterlagen auch online eingesehen und heruntergeladen werden.

Maßgeblich sind die in der Auslegungsstelle im Zeitraum vom 28.06.2022 bis 11.07.2022 ausgelegten Unterlagen.


Auskunft

per E-Mail: planfeststellung@wimi.landsh.de


Dokumente

Die Nutzung der hier bereitgestellten Unterlagen für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist untersagt.