Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landesregierung ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für BOB-SH Planfeststellungsverfahren.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webanwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Einige Bedienelemente haben keinen oder keinen zugänglichen Namen.
An einigen Stellen sind die Überschriften programmatisch nicht passend gegliedert.
An einigen Stellen werden die Listen programmatisch nicht korrekt ausgezeichnet.
An einigen Stellen werden die Inhalte programmatisch nicht korrekt gegliedert.
Im Bereich der Verfahren sind die Checkboxen nicht mit den zugehörigen Dokumenten verknüpft.
Einige Bedienelemente werden nur farblich hervorgehoben.
An manchen Stellen ist das Kontrastverhältnis zu gering.
Einzelne Elemente sind nicht mit der Tastatur zu erreichen/bedienen.
Der Sprunglink „Direkt zum Login springen“ kann zwar per Tastatur angesteuert aber nicht per Tastatur aktiviert werden.
Der Fokus ist auf dem Zurücksetzen-Schaltern auf der Startseite schlecht zu erkennen.
Das Sternchen zur Kennzeichnung der Pflichtfelder wird nicht vorab erklärt.
Bei einigen Elementen wird nicht der richtige Name, die Rolle oder der Wert vom Screenreader wiedergegeben.
Weitere Anmerkungen
Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
PDF-Dokumente
Die bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht PDF/UA-konform, da aufgrund der fehlenden Struktur ein Screenreader die Inhalte nicht wahrnehmen kann.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Februar 2022 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von Dataport vom 25.11.2025 bis 03.12.2025 durchgeführten Bewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.12.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter
CIO – Zentrales IT-Management
Niemannsweg 220
24106 Kiel
an.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

