Erklärung zur Barrierefreiheit
Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de veröffentlichte Website gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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Planfeststellung nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Ersatzneubau der 110 kV Freileitung Heide – Heide/West – Strübbel
Im o.g. Planfeststellungverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 07.02.2018 den Planfeststellungsbeschluss (Az.: AfPE L-667 PFV 110-kV-Ltg Heide-Strübbel) erlassen.
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