hier: Anpassung der Baugrubenentwässerung für die geplante 110-kV Kabelverlegung vom Umspannwerk Horstedt zum Umspannwerk Husum - Nord; Verlegung des Neubaumastes 61 (Gemeinde Langenhorn) einschließlich Anpassung der angrenzenden Leitungsbereiche, der Zuwegungen und der Provisorien; Änderungen am Mast 103 (Gemeinde Klixbüll) einschließlich Anpassung der angrenzenden Leitungsbereiche; Anpassung der 110-kV Erdkabelverlegung vom Umspannwerk Niebüll zum geplanten Umspannwerk Klixbüll - Süd einschließlich Verlegung von mehreren Mittelspannungskabeln; diverse Anpassungen von Arbeitsbereichen und Zufahrten, diverse veränderte Grabenverrohrungen sowie Änderungen von vorübergehenden Zuwegungen entlang der Neubauleitung (LH-13-321) sowie entlang der Rückbauleitungen (LH-13-108, LH-13-139 und LH-13-142); Ergänzung von Fremdleitungen; Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes in den Gemeinden Tinningstedt und Süderlügum sowie weitere aus den Planänderungsunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Horstedt, Hattstedtermarsch, Almdorf, Struckum, Breklum, Sönnebüll, Bredstedt, Bordelum, Langenhorn, Bargum, Enge-Sande, Stedesand, Risum-Lindholm, Klixbüll, Süderlügum und Tinningstedt im Kreis Nordfriesland.
Über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 27.08.2021 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az.: AfPE L - 667 - PFV 380-kV-Ltg Husum Nord – Niebüll Ost) erlassen.
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