Westküstenleitung 4. Bauabschnitt / 380-kV Leitung Husum Nord - Niebüll Ost

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Aktuelles

Korrektur zur 4. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

Aufgrund eines offensichtlichen Fehlers in der ausgelegten Planunterlage wurde der Planfeststellungsänderungsbeschluss vom 27.08.2021 korrigiert.


Die zum Bau der Kabelanbindung vom bestehenden Umspannwerk Klixbüll zum Umspannwerk Klixbüll - Süd benötigten Arbeitsflächen wurden in den planfestgestellten Unterlagen Anlage 4.1 Blatt 39a und Blatt 44 nicht dargestellt. Diese sind jedoch für den Bau der Kabelanbindung unverzichtbar und ebenfalls Bestandteil aller weiteren planfestgestellten Unterlagen. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) hat die Planunterlagen mit dem Korrekturbeschluss vom 25.10.2021 entsprechend geändert.

4. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

hier: Anpassung der Baugrubenentwässerung für die geplante 110-kV Kabelverlegung vom Umspannwerk Horstedt zum Umspannwerk Husum - Nord; Verlegung des Neubaumastes 61 (Gemeinde Langenhorn) einschließlich Anpassung der angrenzenden Leitungsbereiche, der Zuwegungen und der Provisorien; Änderungen am Mast 103 (Gemeinde Klixbüll) einschließlich Anpassung der angrenzenden Leitungsbereiche; Anpassung der 110-kV Erdkabelverlegung vom Umspannwerk Niebüll zum geplanten Umspannwerk Klixbüll - Süd einschließlich Verlegung von mehreren Mittelspannungskabeln; diverse Anpassungen von Arbeitsbereichen und Zufahrten, diverse veränderte Grabenverrohrungen sowie Änderungen von vorübergehenden Zuwegungen entlang der Neubauleitung (LH-13-321) sowie entlang der Rückbauleitungen (LH-13-108, LH-13-139 und LH-13-142); Ergänzung von Fremdleitungen; Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes in den Gemeinden Tinningstedt und Süderlügum sowie weitere aus den Planänderungsunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Horstedt, Hattstedtermarsch, Almdorf, Struckum, Breklum, Sönnebüll, Bredstedt, Bordelum, Langenhorn, Bargum, Enge-Sande, Stedesand, Risum-Lindholm, Klixbüll, Süderlügum und Tinningstedt im Kreis Nordfriesland.


Über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 27.08.2021 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az.: AfPE L - 667 - PFV 380-kV-Ltg Husum Nord – Niebüll Ost) erlassen.

Die veröffentlichten Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.

3. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

hier: die Kappung von Gehölzen zur Errichtung von Schutzgerüsten entlang der gesamten Maßnahme sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Amtsverwaltungen Nordsee-Treene, Mittleres Nordfriesland und Südtondern


Im o.g. Planfeststellungsverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 06.01.2021 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az.: AfPE L - 667 - PFV 380-kV-Ltg Husum Nord – Niebüll Ost) erlassen.

2. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

hier: Änderung der Trinkwasserleitung zum Umspannwerk Klixbüll Süd


Im o.g. Planfeststellungsverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 28.09.2020 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az.: AfPE L - 667 - PFV 380-kV-Ltg Husum Nord – Niebüll Ost) erlassen.

Planfeststellungsverfahren

Neubau der 380-kV-Leitung Husum Nord - Klixbüll Süd LH-13-321, Westküstenleitung Abschnitt 4


Im o.g. Planfeststellungsverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 20.01.2020 den Planfeststellungsbeschluss (Az.: AfPE L - 667 - PFV 380-kV-Ltg Husum Nord – Niebüll Ost) erlassen.

Dokumente

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