Vorzeitiger Baubeginn gem. § 44c EnWG und vorzeitiger Beginn gem. § 17 WHG
Mit dem Bescheid vom 04.12.2025 (Az.: AfPE L - 667-PFV 380/110-kV-Ltg Sahms – Lübeck West) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - zugelassen, dass bereits vor Feststellung des Plans für den Neubau und den Betrieb der 380-/110-kV-Leitung Sahms - Lübeck West (LH-13-342) unter Berücksichtigung der in der Zulassung genannten Nebenbestimmungen mit den in der Zulassung genehmigten Maßnahmen begonnen werden darf.

