Vorhabenbeschreibung
Das Amt für Planfeststellung (APV) hat auf Antrag des Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) die Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen gemäß § 15 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben Ausbau Hafenbecken IV in Büsum beantragt. Das Scoping fand am 25.02.2026 statt. Das Hafenbecken IV im südlichen Bereich des Landeshafen Büsum ist bisher größtenteils ungenutzt geblieben und soll nun im Zuge des Entwicklungskonzeptes für den Hafen ausgebaut werden. Vorgesehen sind weitere Liege- und Umschlagplätze sowie angrenzende Logistikflächen. Neben der Nutzung durch die Fischerei soll in Zukunft auch das Anlegen von Schütt- und Stückgutfrachtern möglich sein. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt auf Antrag des Vorhabenträgers freiwillig. Mit dem Unterrichtungsschreiben wird der Untersuchungsrahmen des Vorhabens gem. § 15 UVPG festgelegt.

