Erklärung zur Barrierefreiheit
Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de/ veröffentlichte Website gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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Zu den jeweils anstehenden Terminen können die veröffentlichten Bekanntmachungen und Planunterlagen unterhalb "Dokumente" online eingesehen und heruntergeladen werden. Zum Anzeigen weiterer Dateien bitte die jeweilige Dropdown-Liste öffnen.
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Da seitens Microsoft das Ende des Supports für den Internet Explorer (IE) bereits ankündigt und der Browser somit nicht mehr auf dem neusten Stand der (Sicherheits-) Technik ist, ist diese Ablösung unvermeidbar. Von BOB-SH wird deshalb ab dem 01.01.2021 der IE nicht mehr unterstützt.
Sollte es zu Problemen beim Herunterlagen oder Anzeigen von Dateien kommen, wird die Nutzung eines anderen Browsers empfohlen. Die Plattform BOB-SH wird insbesondere mit dem Browser "Microsoft Edge" unterstützt.
Der Bekanntmachungstext über die vorläufige Anordnung zur Umsetzung von CEF-Maßnahmen zur Herstellung von ökologisch hochwertigen Lebensräumen für gefährdete Brutvogelarten sowie eines Ersatzlebensraumes für den Moorfrosch vom 20.07.2022 kann ab dem 25.07.2022 unterhalb "Dokumente" auch online eingesehen werden.
Die vorläufige Anordnung (vom 20.07.2022) zur Umsetzung von CEF-Maßnahmen zur Herstellung von ökologisch hochwertigen Lebensräumen für gefährdete Brutvogelarten sowie eines Ersatzlebensraumes für den Moorfrosch kann ab dem 25.07.2022 unterhalb "Dokumente" auch online eingesehen und heruntergeladen werden.
In der Zeit vom 22.09.2020 bis 21.10.2020 wurde die Auslegung der Unterlagen der 3. Planänderung in diesem Vorhaben durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Bekanntmachung und die Planunterlagen zu diesem Vorhaben waren auf der Internetseite https://planfeststellung.bob-sh.de der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt. Zusätzlich erfolgte in dem selben Zeitraum die Auslegung der Papierausfertigungen in den in der Bekanntmachung näher bezeichneten Auslegungsstellen.
Aufgrund eines technischen Fehlers erfolgt ab dem 04. Januar 2021 eine erneute digitale Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) auf der Internetseite https://planfeststellung.bob-sh.de. Zugleich wird die Auslegung von Papierausfertigungen in den in der Bekanntmachung näher bezeichneten Auslegungsstellen erfolgen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen die innerhalb der ursprünglichen Einwendungsfrist eingingen nicht erneut erhoben und Stellungnahmen nicht erneut abgegeben werden müssen.
Die örtliche Bekanntmachung mit weiteren Informationen wird in Kürze erfolgen.
Der Bekanntmachungstext zur erneuten Planauslegung der 3. Planänderung kann hier ab dem 16.12.2020 unterhalb "Dokumente" online eingesehen werden.
Auskunft per E-Mail: planfeststellung@wimi.landsh.de
Die Nutzung der hier bereitgestellten Unterlagen für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist untersagt.