ETL 189 Heist - Klein Offenseth

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Aktuelles

Duldungsanordnung gem. § 44 Abs. 2 S. 2 EnWG

hier: Duldung der Durchführung verschiedener Vorarbeiten

Die in der Allgemeinverfügung vom 23.06.2026 aufgeführten Maßnahmen werden in dem Zeitraum ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieser Duldungsanordnung und dem 31.08.2026 durchgeführt. Teilweise verbleiben Messeinrichtungen auch nach dem 31.08.2026 auf den Grundstücken, längstens bis nach Abschluss der Bauarbeiten. Auch dies ist zu dulden.

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Dokumente

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