Trinkwasserleitung nach Pellworm

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Aktuelles

Planfeststellung

Planfeststellungsverfahren nach § 65 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG) i.V.m. §§ 140 ff. Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz -LVwG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Neubau einer Trinkwasserleitung nach Pellworm

Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 01.08.2024 (Az.: V4-521-Trinkwasserleitung_Pellworm) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein die Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt.

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Dokumente

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