Planfeststellung
Planfeststellungsverfahren nach § 65 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. §§ 140 ff. Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz -LVwG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Neubau einer Trinkwasserleitung nach Pellworm
Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 01.08.2024 (Az.: V4-521-Trinkwasserleitung_Pellworm) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein die Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen können mit Beginn der Auslegung auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.