Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
hier: Anpassung des naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarfs; nachträgliche Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Mit dem Planänderungsbeschluss vom 22.09.2025 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) den geänderten Plan für das o.g. Bauvorhaben festgestellt.
Die festgestellten Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.