Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
hier: Anpassung des naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarfs; nachträgliche Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen dient ausschließlich als Informationsangebot.
Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Auslegung der Planänderungsunterlagen verzichtet.
Diejenigen, die von der Planänderung betroffen sind, werden vom Amt für Planfeststellung Energie direkt benachrichtigt.