LNG ETL 180 Brunsbüttel - Hetlingen 2. Bauabschnitt

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Aktuelles

Planänderung

hier: Schlussbilanzierung der erfolgten Eingriffe sowie erforderliche Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen

Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen dient ausschließlich als Informationsangebot.

Da es sich um ein Plangenehmigungsverfahren handelt, erfolgt kein Anhörungsverfahren für die allgemeine Öffentlichkeit.

Diejenigen, die von der Planänderung betroffen sind, werden vom Amt für Planfeststellung Energie direkt benachrichtigt.


1. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

hier: Anpassung der Lage der Mess- und Regelstation 980 Brunsbüttel Covestro Nordost einschließlich Anpassung der ETL 180.100

Mit dem Änderungsbescheid vom 12.07.2023 (Az.: AfPE L - 667 - PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen 2. BA) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die geänderten Pläne für das o.g. Bauvorhaben genehmigt.

Der Änderungsbescheid sowie die genehmigten Planänderungsunterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.


Plangenehmigungsverfahren

für den Neubau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 180.100 vom Covestro Energiekorridor West bis Covestro Nordost, 2. Bauabschnitt des Gesamtvorhabens ETL 180

Mit der Plangenehmigung vom 28.02.2023 (Az.: AfPE L - 667 - PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen 2. BA) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die Pläne für das o.g. Bauvorhaben genehmigt.

Die Plangenehmigung sowie die genehmigten Planunterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.


Dokumente

Die Nutzung der hier bereitgestellten Unterlagen für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist untersagt.