Planänderung
hier: Schlussbilanzierung der erfolgten Eingriffe sowie erforderliche Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen
Die Veröffentlichung der Planänderungsunterlagen dient ausschließlich als Informationsangebot.
Da es sich um ein Plangenehmigungsverfahren handelt, erfolgt kein Anhörungsverfahren für die allgemeine Öffentlichkeit.
Diejenigen, die von der Planänderung betroffen sind, werden vom Amt für Planfeststellung Energie direkt benachrichtigt.