Erklärung zur Barrierefreiheit
Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de veröffentlichte Website gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de veröffentlichte Website gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Änderungen der Landtrasse im Bereich Sankt Michaelisdonn bis Nortorf (Baukilometer 30+456 bis 53+444) ohne Nord-Ostsee-Kanal
Im o.g. Verfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 27.02.2020 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az: AfPE L-663.48-2-1) erlassen.
Die veröffentlichten Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.
Änderung der Landtrasse im Bereich Nordermeldorf bis Sankt Michaelisdonn (Baukilometer 16+990 bis 30+730) und Nord-Ostseekanal (Baukilometer 42+850 bis 43+982)
Im o.g. Verfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 02.09.2019 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az: AfPE L-663.48-2-1) erlassen.
Änderungen im Bereich Büsumer Deichhausen bis Nordermeldorf (Baukilometer 5+500 bis 17+785)
Im o.g. Verfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 21.05.2019 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az: AfPE L-663.48-2-1) erlassen.
Änderungen im Bereich Landabschnitt Landesschutzdeich bis Warwerort einschl. HDD Nord-Ostsee-Kanal (NOK)
Im o.g. Verfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 21.12.2018 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az: AfPE L-663.48-2-1) erlassen.
Änderung der Trassierung im Tertiussand von km 9+410 bis km 14+670
Im o.g. Verfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 15.01.2018 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az: AfPE L-663.48-2-1) erlassen.
für die + 500-kV-HGÜ Interkonnektor Tonstad-Wilster, Abschnitt 12-Seemeilen-Grenze bis UW Wilster
Im o.g. Verfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 30.06.2014 den Planfeststellungsbeschluss (Az: AfPE L-663.48-2-1) erlassen.
Die Nutzung der hier bereitgestellten Unterlagen für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist untersagt.