380-kV-Leitung Audorf - Flensburg

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Aktuelles

9. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

Änderungen auf dem Gebiet des Amtes Eiderkanal:
an einzelnen Masten der Leitungen Nr. 102 und Nr. 205

Änderungen auf dem Gebiet der Gemeinde Handewitt:
Provisorium für die 380-kV-Leitung Abzweig Flensburg (305A) zwischen Mast 161 (Leitung Nr. 305) und Mast 1 (Leitung Nr. 305A).


Im o.g. Planfeststellungsverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 15.01.2021 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az.: AfPE L - 667 - PFV 380-kV-Ltg Audorf - Flensburg) erlassen.

7. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

Änderung der bestehenden 220 kV-Freileitung LH-13-205, des Ersatzneubaus des Mastes 91a der 110 kV Bahnstromleitung Neumünster -Jübek BL 579, Umbau der bestehenden 380 kV Freileitung Abzweig Flensburg LH-13-305A und Neubeseilung Mast 80(Ltg. 173) - Mast 1aN (Ltg.107/ 173) - Mast 2 (Ltg. 305A), Rückbau verschiedener Leitungabschnitte, Einsatz von Provisorien u.a.


Im o.g. Planfeststellungsverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Umwelt, Natur und Digitalisierung- Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 27.05.2020 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az.: AfPE L-667-PFV 380-kV-Ltg Audorf – Flensburg) erlassen.

3. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

u.a. Anbindung des UW Schuby/ West, zusätzliche Provisorien, Schutzgerüste, Arbeitsflächen und Zuwegungen, Umplanung und Neupositionierung einzelner Masten, Änderungen einzelner Zufahrten und der Wegenutzung


Im o.g. Planfeststellungsverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Umwelt, Natur und Digitalisierung- Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 03.05.2019 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az.: AfPE L-667-PFV 380-kV-Ltg Audorf – Flensburg) erlassen.

Planfeststellungsverfahren

für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung (Nr. 324) zwischen dem Umspannwerk Audorf und dem geplanten Umspannwerk Handewitt


Im o.g. Planfeststellungverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 29.03.2018 den Planfeststellungsbeschluss (Az.: AfPE L-667 PFV 380-kV-Ltg Audorf - Flensburg) erlassen.

Dokumente

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