Erklärung zur Barrierefreiheit
Für die unter https://planfeststellung.bob-sh.de veröffentlichte Website gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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Änderungen auf dem Gebiet des Amtes Eiderkanal:
an einzelnen Masten der Leitungen Nr. 102 und Nr. 205
Änderungen auf dem Gebiet der Gemeinde Handewitt:
Provisorium für die 380-kV-Leitung Abzweig Flensburg (305A) zwischen Mast 161 (Leitung Nr. 305) und Mast 1 (Leitung Nr. 305A).
Im o.g. Planfeststellungsverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 15.01.2021 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az.: AfPE L - 667 - PFV 380-kV-Ltg Audorf - Flensburg) erlassen.
Änderung der bestehenden 220 kV-Freileitung LH-13-205, des Ersatzneubaus des Mastes 91a der 110 kV Bahnstromleitung Neumünster -Jübek BL 579, Umbau der bestehenden 380 kV Freileitung Abzweig Flensburg LH-13-305A und Neubeseilung Mast 80(Ltg. 173) - Mast 1aN (Ltg.107/ 173) - Mast 2 (Ltg. 305A), Rückbau verschiedener Leitungabschnitte, Einsatz von Provisorien u.a.
Im o.g. Planfeststellungsverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Umwelt, Natur und Digitalisierung- Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 27.05.2020 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az.: AfPE L-667-PFV 380-kV-Ltg Audorf – Flensburg) erlassen.
u.a. Anbindung des UW Schuby/ West, zusätzliche Provisorien, Schutzgerüste, Arbeitsflächen und Zuwegungen, Umplanung und Neupositionierung einzelner Masten, Änderungen einzelner Zufahrten und der Wegenutzung
Im o.g. Planfeststellungsverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Umwelt, Natur und Digitalisierung- Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 03.05.2019 den Planfeststellungsänderungsbeschluss (Az.: AfPE L-667-PFV 380-kV-Ltg Audorf – Flensburg) erlassen.
für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung (Nr. 324) zwischen dem Umspannwerk Audorf und dem geplanten Umspannwerk Handewitt
Im o.g. Planfeststellungverfahren hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) - als zuständige Planfeststellungsbehörde am 29.03.2018 den Planfeststellungsbeschluss (Az.: AfPE L-667 PFV 380-kV-Ltg Audorf - Flensburg) erlassen.
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